Brandschutz

Als Betreiber einer Bürofläche tragen Sie die Verantwortung für die regelmäßige Wartung der Brandschutzeinrichtungen gemäß §13 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und §5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2). 


Diese besagen, dass eine Prüfung & Wartung aller Brandschutztüren, - tore, -klappen und Feststellanlagen gemäß DIN 4102-5 und DIN 18095 alle 12 Monate erfolgen muss, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und aller anderen Gebäudenutzer zu gewährleisten. 


Wir bieten diesen wichtigen Service sowohl im Rahmen unserer Bewirtschaftung, sowie als Einzelmaßnahme an. Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter für Brandschutzwartung führen eine gründliche Inspektion Ihrer Bandschutzeinrichtungen durch, warten diese nach den genannten DIN –Normen und beheben etwaige Mängel nach Absprache mit Ihnen. 


Nach Abschluss der Wartung erhalten Sie von uns vollständig ausgefüllte Prüfpapiere, die alle durchgeführten Maßnahmen detailliert dokumentieren. Mit unserem Service sind Sie auf der sicheren Seite und erfüllen zugleich alle gesetzlichen Anforderungen.